Vormundschaften und PflegschaftenWir übernehmen Vormundschaften und Pflegschaften von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind. Eine Vormundschaft bedeutet die Übernahme der vollständigen gesetzlichen Vertretung,wenn beispielsweise:
Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen die Eltern nur für bestimmte Bereiche Unterstützung brauchen. Im Falle einer Pflegschaft werden die Mitarbeiter des SkF in Teilbereichen tätig,wie zum Beispiel bei der:
Außerdem suchen wir immer engagierte Ehrenamtliche, die das Amt des Vormundes und Pflegers für ein Kind oder einen Jugendlichen übernehmen möchten. Kontakt:Vormundschaften und PflegschaftenMaria-Einsiedel-Straße 14 81379 München Tel.: 089/742869-48 Fax: 089/742869-60 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Ralf Warnecke
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Leitung: