Sozialpädagogische Einzelbetreuung für Jugendliche und HeranwachsendeStraffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende können vom Gericht eine Betreuungsweisung (nach §10 Abs.1 Nr. 5 JGG) auferlegt bekommen. Diese beinhaltet sowohl Hilfe zur Erziehung als auch eine Kontrolle der Auflagen. In dieser Zeit begleiten und unterstützen wir sie bei der
Außerdem führen wir richterlich angeordnete Beratungsgespräche. Die Beratung dient dazu, überschaubare Probleme zu klären und, wenn nötig, Jugendliche an andere Stellen zur Unterstützung zu vermitteln. Kontakt:Straffälligen- und EntlassenenhilfeDachauer Straße 48 80335 München Tel. 089 / 55981-0 Fax 089 / 55981-266 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

