Sozialpädagogische Einzelbetreuung für Jugendliche und Heranwachsende


Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende können vom Gericht eine Betreuungsweisung (nach §10 Abs.1 Nr. 5 JGG) auferlegt bekommen. Diese beinhaltet sowohl Hilfe zur Erziehung als auch eine Kontrolle der Auflagen.

In dieser Zeit begleiten und unterstützen wir sie bei der


  • Bewältigung des Alltags
  • Sicherung ihrer wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Persönlichkeitsentwicklung

Außerdem führen wir richterlich angeordnete Beratungsgespräche. Die Beratung dient dazu, überschaubare Probleme zu klären und, wenn nötig,  Jugendliche an andere Stellen zur Unterstützung zu vermitteln.

Kontakt:

Straffälligen- und Entlassenenhilfe
Dachauer Straße 48
80335 München

Tel. 089 / 55981-0
Fax 089 / 55981-266
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.