Vermittlung in gemeinnützige Arbeit


Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt und können diese nicht bezahlen?
Um eine Inhaftierung zu vermeiden, bieten wir Frauen Hilfe bei der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit an.

Wir beraten und unterstützen Sie bei


  • Antragstellung bei der Justiz
  • Kontakt zu den Rechtspflegern
  • Suche nach einer gemeinnützigen Arbeitsstelle in Wohnortnähe
  • Kontakt zu den Arbeitgebern
  • Begleitung während der Arbeitsphase
  • Suche nach einer Kinderbetreuung

Nicht übernehmen können wir die Bezahlung der Geldstrafe oder die Vermittlung von Darlehen.

Kontakt:

Straffälligen- und Entlassenenhilfe
Dachauer Straße 48
80335 München

Tel. 089 / 55981-0
Fax 089 / 55981-266
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.