Inhaftierung empfinden fast alle Frauen als Tiefpunkt in ihrem Leben. Deshalb steht die Suche nach neuen Lebensperspektiven und Möglichkeiten zur positiven Verarbeitung im Vordergrund.

 

Wir beraten Mädchen und Frauen

  • im Vorfeld eines Strafverfahrens, klären über Ansprüche von Sozialleistungen auf, organisieren wenn nötig eine Kinderbetreuung
  • während der Untersuchungs- und Strafhaft in den Justizvollzugsanstalten Aichach und München, bereiten wir gezielt auf die Entlassung vor und vermitteln Ansprechpartner und Beratungsstellen in Wohnortnähe
  • nach der Entlassung helfen wir, die Haftzeit zu verarbeiten, unterstützen Sie bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten und vermitteln sie u.a. in eine vorübergehende Wohnmöglichkeit
  • Auch Angehörigen und Freunden stehen wir für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Im Rahmen der Nachbetreuung bieten Beratungsgespräche an, um die Inhaftierung aufzuarbeiten, Kontakt zu den Bewährungshelfern aufzunehmen und gegebenenfalls an weiterführende Dienste zu vermitteln.

 

 Einzelbetreuung für Jugendliche und Heranwachsende

Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende können vom Gericht eine Betreuungsweisung (nach §10 Abs.1 Nr. 5 JGG) auferlegt bekommen. Diese beinhaltet sowohl Hilfe zur Erziehung als auch eine Kontrolle der Auflagen.

  • In dieser Zeit begleiten und unterstützen wir sie bei der
  • Bewältigung des Alltags
  • Sicherung ihrer wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Persönlichkeitsentwicklung

Außerdem führen wir richterlich angeordnete Beratungsgespräche. Die Beratung dient dazu, überschaubare Probleme zu klären und, wenn nötig,  Jugendliche an andere Stellen zur Unterstützung zu vermitteln.

 

 

Online-Beratung für Angehörige  

Auch Angehörige von Straffälligen stehen oft vor vielen Fragen, die sie im Augenblick überfordern, für deren Beantwortung sie Rat und Hilfe brauchen: Wie komme ich mit der Situation klar? Wie geht es finanziell weiter? Was sage ich meinen Kindern?

Über das gemeinsame Portal von Caritas und SkF können Sie Ihre Fragen direkt stellen und sich online beraten lassen - kostenfrei und anonym.

Online-Beratung für Angehörige

Weitere Informationen rund ums Thema Beratungen finden Sie hier: Beratung für Angehörige von Straffälligen

 

Vermittlung in gemeinnützige Arbeit

Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt und können diese nicht bezahlen? Um eine Inhaftierung zu vermeiden, bieten wir Frauen Hilfe bei der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit an.

Wir beraten und unterstützen Sie bei

  • Antragstellung bei der Justiz
  • Kontakt zu den Rechtspflegern
  • Suche nach einer gemeinnützigen Arbeitsstelle in Wohnortnäh
  • Kontakt zu den Arbeitgebern
  • Begleitung während der Arbeitsphase

Nicht übernehmen können wir die Bezahlung der Geldstrafe oder die Vermittlung von Darlehen.

 

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Leitung

Iris Grönecke-Kümmerer

 

Kontakt

Straffälligen- und Entlassenenhilfe
Dachauer Straße 48
80335 München
Tel. 089 / 55981-0
Fax 089 / 55981-266
E-Mail: straffaelligenhilfe@skf-muenchen.de