Der Sozialdienst katholischer Frauen München hat sich erneut für die Trägerschaft des Frauenhauses und der Interventionsstelle mit dem neuen Frauennotruf in Erding beworben. Die Ausschreibungen für die Einrichtungen waren Mitte August dem SkF neben anderen sozialen Trägern vom Landratsamt Erding zugestellt worden. Abgabetermin für ein Angebot war der 11. September 2017.
Die Zuschusssumme für das Frauenhaus wurde in der Ausschreibung in einer Höhe von 120.000 Euro pro Jahr gedeckelt. „Auch wenn wir mit dieser Summe das Frauenhaus nicht finanzieren können, haben wir uns mit den tatsächlichen Zahlen beworben“, sagt Elke Prumbach, Geschäftsführerin des SkF München. Den größten Anteil der Kosten, rund 70%, machen die Personalkosten aus. „Da wir auf bestehendes und bewährtes Personal zurückgreifen, können wir hier nicht einsparen. Zudem ist in den Frauenhäusern die Personaldecke ohnehin knapp bemessen und bräuchte eigentlich eine Ausweitung, wie schon von Sozialministerin Emilia Müller festgestellt wurde“, so Prumbach. An den Kosten für Miete und Nebenkosten kann der SkF nichts ändern, und die Verwaltungs- und Sachkosten sind mit unter 12% des Budgets bereits sehr knapp bemessen.
Mögliche Einnahmesteigerungen durch Aufnahmen von Frauen aus Kommunen außerhalb des Rahmenvertrags, was das Landratsamt Erding seit März dieses Jahres zulässt, lassen sich nicht planen und bleiben daher in der Kalkulation unberücksichtigt, auch weil dies aufgrund der Förderrichtlinien und der Rahmenvereinbarung der bayerischen Kommunen unzulässig wäre.
Der SkF München begrüßt es ausdrücklich, dass es in Erding künftig einen Frauennotruf - bzw. eine „Fachberatungsstelle für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche“, wie es offiziell heißt - geben soll. Die Interventionsstelle hatte bislang einen Teil der Aufgaben eines Notrufs mitübernommen. „Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen halte ich es aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen für sinnvoll, die pro-aktive Arbeit der Interventionsstelle mit den Aufgaben des Notrufs zu verknüpfen“, meint Angela Rupp, Leiterin des Frauenhauses. „Deshalb haben wir dafür ein gemeinsames Haushaltsangebot abgegeben.“ Aus Sicht des SkF wäre es sinnvoll, wenn Frauenhaus, Notruf und Interventionsstelle in der Hand eines Trägers liegen, um fachliche, personelle und finanzielle Synergien nutzen zu können.
„Wir hoffen natürlich, dass bei der Entscheidung über die Trägerschaft Qualität, Erfahrung, Vernetzung, Flexibilität und Kontinuität eine Rolle spielen werden“, sagt SkF-Geschäftsführerin Elke Prumbach. „Denn dass die Kosten den Ausschlag geben sollen, ist angesichts der Tatsache, dass das Sozialministerium die finanzielle Förderung und auch den Personalschlüssel der Frauenhäuser vermutlich in absehbarer Zeit neu regeln wird, extrem bedauerlich. Die bisherige Förderrichtlinie gilt nämlich nur noch bis 1. Januar 2018.“