Der Sozialdienst katholischer Frauen München e.V. hat sich hohe Qualitätsstandards gesetzt, um seinen Auftrag professionell, transparent und rechtskonform zu erfüllen. Doch keine Organisation ist vor dem Risiko gefeit, dass etwas falsch läuft und Fehler auftreten. Um dies möglichst zu verhindern, hat der SkF München für Hinweisgebende einen vertraulichen Rahmen geschaffen, um Beschwerden und Hinweise auf Verstösse gegen gesetzliche und interne Vorgaben mitteilen zu können. Die Hinweise können die folgenden Elemente betreffen, sind aber nicht auf diese begrenzt: Betrug, Korruption, Straftaten, Verstösse gegen EU-Recht (z.B. Vergabeverfahren), das Verschweigen von Interessenskonflikten oder Machtmissbrauch – inklusive sexuellen Übergriffen.

 

Wenn jemand eine Beschwerde diesen Inhaltes vorbringen möchte, bitten wir darum zu prüfen, ob zunächst die betreffenden Stellen im SkF direkt informiert werden können. Sollte dies aus irgendeinem Grund als nicht ratsam erscheinen, können gemäß der Whistleblowerrichtlinie der EU zwei unterschiedliche Meldekanäle genutzt werden.

 

Eine Beschwerde kann postalisch an folgende Adresse vorgebracht werden:
Hinweisgeberschutz
Sozialdienst katholischer Frauen München e.V.

Dachauer Straße 48
80335 München

 

Alternativ ist es möglich, über diese Mailadresse eine Nachricht an den SkF München zu senden.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Im SkF sind intern zwei Personen für die Prüfung und ggfs. weitere Untersuchung von Hinweisen zuständig. Die Benennung von zwei Personen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen soll ein gegenseitiges Controlling im Umgang mit den Hinweisen und das Vermeiden von Interessenskollisionen gewährleisten. Zugriff auf das entsprechende Mailpostfach haben nur die beiden Personen, die für die Bearbeitung von Hinweisen beauftragt sind.

 

Um eine Prüfung der Beschwerde vornehmen zu können, sollten die Hinweise möglichst alle relevanten Details der betreffenden Angelegenheit, verfügbare Beweise sowie Angaben dazu, ob die eigene Identität vertraulich bleiben soll, enthalten. Jede Untersuchung findet ohne Ansehen der Beziehung, die eine Person zum SkF München e.V. hat, sowie ohne Ansehen von deren Position oder der Dauer ihres Dienstverhältnisses statt. Es ist auch möglich die Hinweise anonym zu geben, allerdings ist dann deren Prüfung eingeschränkt, da keine Nachfragen möglich sind. Falls die Möglichkeit einer Email genutzt wird, ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Mailadresse der hinweisgebenden Person keine Rückschlüsse auf die Identität zulässt.

 

Die Bearbeitungsschritte sind:

  1. Der Erhalt der Beschwerde wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Bei anonym eingegangen Hinweisen ist eine Bestätigung nicht möglich.
  2. Eine erste Bewertung der gemeldeten Angelegenheit soll binnen zwei Wochen erfolgen. Dauer und Umfang der Bewertung hängen von der Materie des Vorfalls ab. Ggfs. wird eine detailliertere Untersuchung eingeleitet. Wenn nötig, werden noch externe Stellen hinzugezogen.
  3. Falls notwendig werden vom Hinweisgeber bzw. von der Hinweisgeberin im Zuge der Untersuchung noch weitere Informationen erfragt.
  4. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person wird auch ein persönliches Treffen mit den zuständigen Stellen im SkF München ermöglicht.
  5. Nach erfolgter Untersuchung werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet – dies könnte bspw. ein Disziplinarverfahren sein oder die Weitergabe von Informationen an externe Behörden.
  6. Über den Umgang mit den Hinweisen herrscht Transparenz. Nach zwei Wochen erhalten die hinweisgebenden Personen eine schriftliche Benachrichtigung über den Stand der Untersuchung. Falls bis dahin noch keine abschließenden Ergebnisse vorliegen, erfolgt innerhalb von drei Monaten die weitere Mitteilung über den Ausgang der Untersuchung.

 

Wenn Vertraulichkeit seitens der Hinweisgebenden gewünscht ist, werden alle Anstrengungen unternommen, die Identität vertraulich zu halten. Es kann aber in der Natur einer erteilten Information liegen oder auch durch die Notwendigkeit weiterer Nachforschungen bedingt sein, dass die Identität bekannt wird. In solchen Fällen wird mit den hinweisgebenden Personen vorab, noch bevor weitere Schritte erfolgen, besprochen, welche Auswirkungen der Fall auf die Vertraulichkeit haben kann.


Der SkF München wird allen Meldungen über Fehlverhalten ernsthaft nachgehen. Hinweisgebende Personen sind geschützt davor, dass ihre Beschwerden zu Benachteiligungen führen. Mitarbeitende, die das beschriebene Verfahren nutzen, müssen keine Disziplinarmaßnahmen oder ungerechte Behandlung befürchten, selbst wenn sich ihre Hinweise als unbegründet erweisen sollten. Allerdings behält sich der SkF die Möglichkeit vor, disziplinarisch oder juristisch gegen Hinweisgebende vorzugehen, wenn diese wissentlich falsche Angaben machen.