Der SkF München begrüßt das Verbot von Gehsteigbelästigungen von Schwangeren im Eingangsbereich von Beratungsstellen, Arztpraxen und Krankenhäusern.
Dort fänden immer häufiger Protestaktionen von Abtreibungsgegner*innen statt, schreibt die Bundesregierung. Frauen würden gegen ihren Willen angesprochen und mit verstörenden und unwahren Inhalten konfrontiert. Nun hat der Bundestag eine entsprechende Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen.
Künftig sind damit Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, untersagt und können mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. Zudem ist es verboten, Schwangeren das Betreten der Einrichtungen „durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren“. Auch das Fachpersonal soll mit dem Gesetz besser geschützt werden.
„Es kann nicht sein, dass Frauen, die in einer solch belastenden Situation Hilfe suchen, unter Druck gesetzt werden“, sagt Bettina Nickel, Geschäftsführerin des SkF München. „Frauen in Notsituationen und auch unsere Mitarbeiter*innen müssen vor solchen Belästigungen geschützt werden, damit sie sicher unsere Beratungsstellen erreichen.“
Der SkF München bietet eine Schwangerschaftsberatung in der Dachauer Straße und eine in Riem an. Dort stehen die Kolleg*innen mit Erfahrung und Fachkompetenz schwangeren Frauen zur Seite. Sie nehmen sich Zeit für Fragen und suchen gemeinsam und ergebnisoffen nach Lösungen. Der SkF München berät unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.