Fast 200 Euro kostet ein Tag in Haft! 5333 Tage Haft konnten 2023 in München durch gemeinnützige Arbeit verhindert werden. Der SkF München sagt Danke an alle Einsatzstellen.
Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese nicht bezahlen können, müssen ins Gefängnis – oder sie leisten gemeinnützige Arbeit. Der SkF München berät und begleitet Frauen seit vielen Jahren dabei.
Allein im letzten Jahr konnten mit gemeinnütziger Arbeit 5333 Tage Haft in München verhindert werden. Ein Hafttag kostet den Staat etwa 200 Euro. Es wurde so aber nicht nur viel Geld gespart, viele Menschen in schwierigen Lebenslagen konnten auch erleben, wie bereichernd eine sinnstiftende Aufgabe sein kann. Rund 30.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisteten sie 2023 auf Münchner Sportplätzen, in Münchner Altenheimen oder in Münchner Wohneinrichtungen.
Der SkF München und die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe (MZS) vermitteln passende Einsatzstellen. Nur durch den engagierten Einsatz der Anleiter*innen vor Ort ist es möglich, dass Menschen, die wegen kleinerer Delikte wie Fahren ohne Ticket oder Diebstählen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, nicht ins Gefängnis müssen. Zudem tragen die Mitarbeitenden der Einsatzstellen dazu bei, dass die Verurteilten einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten können.
Nun war es Zeit, den Einsatzstellen Danke zu sagen. Eingeladen zum ersten Einsatzstellenfest in den Räumen des SkF München in der Dachauer Straße waren etwa die Münchner Tafel, die Christliche Drogenarbeit e.V. , das Flexiheim am Krautgarten, das Caritas-Zentrum Stadtmitte und der Verein Perlentor e.V. Bei Kaffee und Kuchen vom sozialen Projekt Kuchentratsch gab es Gelegenheit miteinander ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen über die Herausforderungen und Erfolge bei der Vermittlung. Auch von der Staatsanwaltschaft München I waren Rechtspfleger*innen und Staatsanwält*innen als Dank für die langjährige Kooperation geladen.
„Es werden nicht nur Kosten gespart, auch die negativen Folgen einer Haft werden verhindert“, sagte Oberstaatsanwalt Roland Freihoff. Auch halte er eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht für zielführend: „Die Haftzeit ist zu kurz als dass sinnvoll gearbeitet werden kann, etwa an einer Ausbildung oder an einer Therapievermittlung.“
Der SkF München berät straffällig gewordene Frauen, um eine Inhaftierung zu vermeiden. Die Kolleg*innen aus der Straffälligen- und Entlassenenhilfe unterstützen beim Kontakt mit der Justiz und bei der Suche nach einer Arbeitsstelle in Wohnortnähe. Alternativ hilft der SkF München solchen Frauen, die nicht arbeiten können (etwa weil sie Kinder betreuen), bei der Geldverwaltung. In diesem Fall beantragen die Kolleg*innen, dass ein bestimmter Teil der Transferleistungen an den SkF überwiesen wird, mit dem dann in Raten die Geldstrafe abgeleistet wird.