Am 1. Januar 2023 tritt das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft. Der Gesetzgeber möchte die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und während einer rechtlichen Betreuung weiter stärken und sicherstellen, dass ein*e rechtliche*r Betreuer*in nur dann eingesetzt wird, wenn es zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Auch soll der/die Betreute besser informiert und stärker eingebunden werden, auch wenn es um die Entscheidung geht, ob und mit welchen Zuständigkeiten ein*e Betreuer*in bestellt wird und wer das konkret sein soll. Der Wunsch des Betreuten wird noch stärker in den Fokus gestellt.
Die bundesweite Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine macht deutlich, wie wichtig das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen ist. Rechtliche Betreuung kann nur im Dialog mit den Betreuten gelingen und hat immer eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation zum Ziel.
Der Betreuungsverein des SkF München hat folgende Veranstaltungen in der Aktionswoche zu bieten:

 

• 27.9.22, 14 -16 Uhr: „Selbstbestimmt vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“
im Alten- und Service-Zentrum München-Untergiesing.
Anmeldung unter Tel. 089 / 24413910

 

• 29.9.22, 16 -17.30 Uhr: „Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“
Online-Veranstaltung
Anmeldung unter Tel. 089-55981-256 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

• 29.9.22, 18 - 20 Uhr: „Betreuerrunde“ - Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen des SkF München e.V.
Anmeldung unter Tel. 089-55981-256 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der nächste dreiteilige „Qualifizierungskurs für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen“ beginnt am 6. Oktober.