Wir übernehmen Vormundschaften und Pflegschaften von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind.
Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Die Sicherstellung des Aufenthaltsstatus und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind besondere Schwerpunkte bei den Vormundschaften für umF.
Eine Vormundschaft bedeutet die Übernahme der vollständigen gesetzlichen Vertretung, wenn beispielsweise:
- die elterliche Sorge durch das Familiengericht entzogen oder eingeschränkt wurde,
- Eltern verstorben sind,
- Eltern inhaftiert sind, im Ausland wohnen oder ihr Aufenthalt unbekannt ist.
Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen die Eltern nur für bestimmte Bereiche Unterstützung brauchen.
Im Falle einer Pflegschaft werden die Mitarbeiter des SkF in Teilbereichen tätig, wie zum Beispiel bei der
- Vermögenssorge: alle Bereiche der elterlichen Sorge außer der Bestimmung über das Vermögen des Kindes
- Aufenthaltsbestimmung: die Entscheidung, wo das Kind lebt
- Regelung des Umgangs bei getrennt lebenden Eltern
- Gesundheitsfürsorge: bei medizinischen und therapeutischen Fragen
Außerdem suchen wir immer engagierte Ehrenamtliche, die das Amt des Vormunds und Pflegers für ein Kind oder einen Jugendlichen übernehmen möchten.
-
Leitung
Alexander Steet
Kontakt
Vormundschaften und Pflegschaften
Maria-Einsiedel-Straße 14
81379 München
Tel.: 089/742869-48
Fax: 089/742869-60
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.