Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende können vom Gericht eine Betreuungsweisung (nach §10 Abs.1 Nr. 5 JGG) auferlegt bekommen. Diese beinhaltet sowohl Hilfe zur Erziehung als auch eine Kontrolle der Auflagen.
In dieser Zeit begleiten und unterstützen wir Mädchen und junge Frauen bei der
- Bewältigung des Alltags
- Sicherung ihrer wirtschaftlicher Verhältnisse
- Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
- Persönlichkeitsentwicklung
Außerdem führen wir richterlich angeordnete Beratungsgespräche durch. Die Beratung dient dazu, überschaubare Probleme zu klären und Jugendliche bei Bedarf an andere Stellen zur Unterstützung zu vermitteln.
Auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe bzw. der Jugendhilfe können im Strafverfahren das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft ein Gruppenangebot im Rahmen einer Kurzzeitintervention auferlegen. Der SkF München hat dazu ein hundegestütztes Achtsamkeits- und Kommunikationstraining für Mädchen und junge Frauen, "Straffrei mit vier Pfoten" entwickelt. Mehr dazu finden Sie hier.
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Leitung
Iris Grönecke-Kümmerer
Kontakt
Straffälligen- und Entlassenenhilfe
Dachauer Straße 48
80335 München
Tel. 089 / 55981-0
Fax 089 / 55981-266
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