Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt und können diese nicht bezahlen?

Um eine Inhaftierung zu vermeiden, bieten wir Frauen verschiedene Möglichkeiten an.

 

Vermittlung in gemeinnützige Arbeit

Ein Geldstrafe kann durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden.

Wir beraten und unterstützen Sie bei

  • der Antragstellung bei der Justiz
  • dem Kontakt zu den Rechtspfleger
  • der Suche nach einer gemeinnützigen Arbeitsstelle in Wohnortnähe
  • dem Kontakt zu den Arbeitgebern
  • der Begleitung während der Arbeitsphase

 

Geldverwaltung

Wer nicht in der Lage ist zu arbeiten, aber Anspruch auf Transferleistungen hat, kann über die sog. Geldverwaltung eine Inhaftierung vermeiden. In diesem Fall beantragt der SkF München, dass ein bestimmter Teil der Transferleistungen an ihn überwiesen wird, mit dem in Raten die Geldstrafe abgeleistet wird.

Damit die Klientinnen mit dem verbleibenden Geldbetrag auskommen können, stehen ihnen unseren Fachkräfte beratend zur Seite.

Eine Bezahlung der Geldstrafe oder die Vermittlung von Darlehen können wir nicht übernehmen.

 

  • Foto: Jan Röder

    Leitung

    Iris Grönecke-Kümmerer

     

    Kontakt

    Straffälligen- und Entlassenenhilfe
    Dachauer Straße 48
    80335 München
    Tel. 089 / 55981-0
    Fax 089 / 55981-266
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.