SkF München nimmt Stellung zum geplanten Weg zwischen Plinganser- und Kidlerstraße

 

Mit Verwunderung nimmt die Geschäftsführung des SkF München die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung zum geplanten Weg über den Hang zwischen Plinganser- und Kidlerstraße zur Kenntnis. In einem Artikel wird dem SkF unterstellt, er wolle „den Weg … nicht freigeben“ und habe daher einen „neuen Antrag“ gestellt. Richtig ist: Der SkF kann die scheinbare Notwendigkeit dieses Weges nicht nachvollziehen. Zum einen gibt es bereits ausreichende Verbindungen zwischen Plinganser- und Kidlerstraße. Zum anderen wäre der Abgang von der Hangkante nur durch Stufen zu überbrücken, d.h. der Weg wäre für Ältere, Gehbehinderte und auch Mütter mit Kinderwägen nicht nutzbar.

 


Die oft zitierte „Offenheit“, die der Weg herstellen soll, gibt es durch die neuen SkF –Angebote bereits: Die Kinderkrippe und die Mittagsbetreuung bringen viele Sendlinger Mütter und Väter in die Kidlerstraße. Der renovierte Kidlersaal kann für Veranstaltungen, Kurse und als Gruppenraum über den SkF angemietet werden. Und der kinderkram-Laden, den die SkF-Tochter Social Sense betreibt, hat sich durch sein Stehcafé zum beliebten Treffpunkt im Stadtteil entwickelt.

„Bei Abwägung aller Argumente für und wider diesen Weg, überwiegen in unseren Augen eindeutig die Nachteile, die er mit sich bringen würde. Daher hoffen wir – und damit stehen wir nicht allein-, dass von diesem Plan Abstand genommen wird“, so Elke Prumbach.

Um auch den Bau des Clearinghauses zu unterstützen, hatte Geschäftsführerin Karin E. Müller in einem Brief an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der LHM vom 24. Januar 2011 das grundsätzliche Einverständnis „mit der Grundstücksabtretung zur Herstellung des beabsichtigten Verbindungsweges“ zum Ausdruck gebracht. Sie hatte aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einer diesbezüglichen Vereinbarung der Bau, der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflichten durch die Stadt München aufzunehmen seien. Diese Vereinbarung gibt es bis heute nicht. Es ist nach wie vor nicht geklärt, wer für die Kosten für den Wegebau, für Reinigung und Instandhaltung aufkommen und die Verkehrssicherungspflichten (Winterdienst, Beleuchtung etc.) übernehmen würde.