Als Abgeordnete ist Carmen Wegge (SPD) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags für gleichstellungspolitische Themen zuständig. Um sich ein Bild von der Arbeit der Frauenhäuser vor Ort zu machen, besuchte sie den SkF.

Gemeinsam mit Carmen Wegge kamen die stellvertretende Münchner Landrätin Annette Ganssmüller-Maluche und SPD-Co-Kreisvorsitzende Christine Himmelberg. Im Gespräch mit SkF-Geschäftsführerin Bettina Nickel, der für die Frauenhäuser zuständigen Bereichsleitung Alexandra Krois und Elena Wagner, die im Frauenhaus Landkreis München II arbeitet, ging es um die aktuelle Situation der Frauenhäuser sowie um die angestrebten Perspektiven in der bundespolitischen Entwicklung. Auf Bundesebene wird in den nächsten Monaten ein Gesetz zur Rahmenfinanzierung der Frauenhäuser beraten.

"Mir persönlich ist die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein Herzensanliegen. Gewalt gegen Frauen wird leider in unserer Gesellschaft immer noch viel zu wenig in den Mittelpunkt gestellt. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie die Situation vor Ort ist, welche Herausforderungen zu meistern sind und wie der Bedarf aussieht. Die Frauenhäuser im Landkreis München sind vergleichsweise klein und können leider den Bedarf nicht abdecken. Da müssen wir schauen, wie wir vom Bund besser unterstützen können, damit das in Zukunft besser wird", sagte Carmen Wegge.

Die beiden Frauenhäuser im Landkreis bieten derzeit Platz für zehn bzw. fünf Frauen. Zusätzlich nimmt der SkF am Programm „Second Stage“ teil, mit dem Frauen der Weg von ihrem Aufenthalt im Frauenhaus hin zum selbstständigen und selbstbestimmten Wohnen ermöglicht wird.
Der Freistaat Bayern berechnet eine Quote von einem Platz pro 10.000 Bewohner*innen im Alter zwischen 18 bis 80 Jahren. Der Europarat empfiehlt aber einen Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnern.  Mittel von Ländern und Kommunen sind in der Regel freiwillige Leistungen, die abhängig von Haushaltslagen gezahlt und jederzeit gekürzt werden können.

"Wir wünschen uns eine bundesweit einheitliche Finanzierung aller Frauenhäuser“, sagte Bettina Nickel. „Außerdem müssen wir bei Gerichten und Jugendämtern ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig und notwendig die Anonymisierung und der Adressschutz gewaltbetroffener Frauen sind. Auch da könnten wir Unterstützung vom Bund und dem Freistaat Bayern gut brauchen.“

Einen Aspekt aus der praktischen Erfahrung ergänzte Alexandra Krois: „Notwendig wäre außerdem eine bessere Zusammenarbeit der Kommunen bei der Unterbringung der Frauen nach dem Frauenhaus. Denn die Frauen können in der Regel nicht in die für sie vor dem Frauenhausaufenthalt zuständigen Kommunen zurückkehren – die Gefahr, dass sie vom Täter dort gefunden werden, ist einfach zu groß."

Bild (v.l.n.r.): Annette Ganssmüller-Maluche, Christine Himmelberg, Alexandra Krois, Bettina Nickel, Carmen Wegge und Elena Wagner.