Beratung, Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder
Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben, auch in ihrer eigenen Wohnung. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

 

Was unsere Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten:

  • Sie können vorübergehend anonym und geschützt bei uns wohnen
  • Wir bieten Ihnen psychosoziale Beratung
  • Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Gewalterfahrung zu bewältigen
  • Wir bauen mit Ihnen eine Perspektive für die Zukunft auf
  • Wir helfen Ihnen bei Anträgen und Behördengängen, damit Sie Ihre Existenz sichern können
  • Wir vermitteln Ihnen Kontakte zu Fachkräften, die Sie brauchen wie z.B. Rechtsanwält*innen, Therapeut*innen u. ä.
  • Wir beraten Sie bei Fragen zur Erziehung und zum Sorge- und Umgangsrecht, wenn Sie Kinder haben
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Wohnung
  • Wir klären mit Ihnen gegebenenfalls aufenthaltsrechtliche Fragen
  • Wir vermitteln Ihnen Sprachkurse, sofern Sie das möchten

 

Der Aufenthalt im Frauen- und Kinderschutzhaus bedeutet für Ihre Kinder

  • Unterbrechung der Gewalt
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit
  • Neue Freund*innen und Vertrauenspersonen
  • Die Möglichkeit, über erlebte Gewalt zu sprechen
  • Unterstützung in der neuen Lebenssituation
  • Stärkung des Selbstwertgefühls

 

Die Mitarbeiterinnen der Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr unter den Telefonnummern

089 / 451 254 990

oder

089 / 895 433 390

erreichbar. Mit ihnen können Sie die Möglichkeit einer Aufnahme in eines der beiden Frauen- und Kinderschutzhäuser besprechen. Bei Bedarf vermitteln wir an geeignete Beratungsstellen weiter oder ziehen  eine*n Dolmetscher*in hinzu. 

Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Religionszugehörigkeit und Nationalität und bleibt anonym.

 

Wenn möglich, dann bringen Sie bitte mit:

  • wichtige Dokumente wie Ausweis, Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Aufenthaltsgenehmigung, Krankenversicherungskarte, Lohnsteuerkarte, Zeugnisse, Rentenversicherungsunterlagen, Geld, Sparbücher
  • Wohnungsschlüssel
  • für die Kinder: Geburtsurkunden, Impfbücher, Untersuchungshefte, Kinderausweise, evtl. Sorgerechtsbeschluss, Schulsachen, Lieblingsspielzeug

Zum Schutz der Frauen bleibt die Adresse geheim und es dürfen keine Besucher empfangen werden

Den Alltag im Haus gestalten die Bewohnerinnen für sich selbst und eigenverantwortlich. Jede Frau ist für die Versorgung und Aufsicht ihrer Kinder zuständig und verantwortlich.

Was ein Frauenhaus genau ist und was die Frauen dort erwarten können, zeigt ein Film der Frauenhauskoordinierung e.V., der hier zu sehen ist:

Erklärfilm

Erklärfilm in leichter Sprache

Erklärfilm in Gebärdendensprache

 

Das Team der Frauen- und Kinderschutzhäuser bietet auch psychosoziale Nachbetreuung und ein Übergangsmanagement in den eigenen Wohnraum an.

Das Angebot wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. 

 

Das Frauenhaus Landkreis München wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und des Landkreises München gefördert. Außerdem wird es unterstützt vom "Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung e.V." und der "Stiftung der Kreissparkasse für den Landkreis München".
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  • Leitung

    Cornelia Trejtnar

     

    Kontakt

    Frauenhaus Landkreis München I

    Tel. 089 / 451 254 990

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

     

    Frauenhaus Landkreis München II

    Tel 089 /895 433 390

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.